Tierschutzrechtliche Bewertungen im Ring

 

Die Richter des IHV e.V. sind schon immer angewiesen, bei der Vorstellung und Bewertung der Hunde die Gesundheit der Hunde vor die rassespezifischen Vorgaben zu setzen und entsprechende Abwägungen zu treffen. Im Zuge der neuen, angestrebten bundeseinheitlichen Regelungen für Hundeausstellungen (Verbot von sogenannten "Qualzuchten") erachten wir es als notwendig den Ausstellern einen Einblick in die Bewerungsregelungen der Ausstellungsrichter zu geben. Im nachfolgenden Bereich wird die Richteranweisung zur Beachtung der tierschutzgesetzlichen Vorgaben als pdf Formular eingeblendet.

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