Neue Auflagen Tierschutzverordnung:
Wir hinterlegen in diesem Bereich die Informationen zur Umsetzung der neuen Tierschutzverordnung für unsere CACIB Ausstellung am 06.04.2025 in Thüringen und bitten um freundliche Beachtung. Wir inormieren hier über entsprechende Auflagen. Eine vollständigere Übersicht finden Sie auf dieser Seite in der entsprechenden Übersicht Tierschutz . Weitergehende Imformtionen finden Sie auf den Gesundheitsseiten des Verbandes.
Tollwutschutzimpfung:
Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen).
Seit 01.01.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten:
- bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
bei denen erblich bedingt.
- Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
- mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
- jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
- die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung:
Wir empfehlen allen Ausstellern das Mitführen eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses für jeden Ausstellungshund. Wir stellen dazu zwei Vorlagen zur Verfügung:
- Einfacher Gesundheitsbefund:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:80ca9588-a3fe-4462-9174-2c3c8f279680
- Klinischer (ausführlicher) Gesundheitsbefund:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:eu:9f3560aa-6a65-400f-befa-80a44262644a
Jeder Aussteller kann vorhandene Gesundheitsbefunde oder Atteste für seinen Hund über den Datenupload an die Bundesgeschäftsstelle des IHV e.V. übersenden.
Die Meldestelle hinterlegt diese dann elektronisch zu Ihrer Ausstellungsanmeldung. Mit der einmaligen Hinterlegung der vorhandenen Gesundheitsdaten wird der Anmeldeprozess / Einlasskontrolle deutlich vereinfacht. Hier gelangen Sie zum: Upload
Vibrissen:
Hunde, deren Vibrissen gekürzt oder entfernt wurden, können nicht an der Ausstellung teilnehmen.
Stichprobenartige Kontrollen aller Hunde:
Wir weisen darauf hin, dass die Regelungen des § 10 TierSchHuV und die damit verbundenen Auflagen nicht nur für Teilnehmer der eigentlichen Ausstellung gelten, sondern auch für Hunde, die im Rahmen anderer Veranstaltungsteile (Junior-Handling, Rassepräsentationen) präsentiert werden.
Eine Übersicht der empfohlenen klinischen Befunde für Ausstellungshunde finden Sie auf der Homepage des IHV e.V. unter: Befundübersicht. Unsere Übersicht zur Vermeidung von "Qualzuchtmerkmalen" finden Sie ebenfalls auf der Homepage des IHV im Tierschutzbereich.
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